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VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5413/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 6 GG, § 28 Abs 1 AufenthG, § 28 Abs 2 AufenthG, § 4 Abs 3 RuStAG
(Nicht)bestehen einer familiären Beistandsgemeinschaft bei einem vom Kind getrennt lebenden, ausländischen Vater. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Nicht)bestehen einer familiären Beistandsgemeinschaft bei einem vom Kind getrennt lebenden, ausländischen Vater.
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 28 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 6 Abs. 1
Aufenthaltserlaubnis, Verlängerung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, familiäre Lebensgemeinschaft, Personensorge, Beistandsgemeinschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 22.03.2006 - 1 E 5413/05
Nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wie sie das Bundesverfassungsgericht grundlegend in seiner Senatsentscheidung vom 31.08.1999 (2 BvR 1523/99 - InfAuslR 2000, 67) dargelegt hat, ist die Ausländerbehörde auf Grund der Grundsatznorm des Art. 6 Abs. 1 GG verpflichtet, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen zu beachten.